Nach dem Umzug: übergeben oder frisch einziehen

Der günstigste Zeitpunkt zum Streichen ist der, an dem die Wohnung leer ist. Keine Möbel abrücken, nichts abdecken, keine Rücksicht auf Wohnräume – deshalb kalkulieren wir eine leere Wohnung deutlich knapper als eine bewohnte. Ob Sie ausziehen und übergeben oder gerade einziehen: beides erledigen wir im selben Rutsch mit dem Umzug.
Wir arbeiten regelmäßig direkt im Anschluss an Umzüge und Möbeltransporte – also genau in dem kurzen Fenster zwischen ausgeräumter und übergebener Wohnung.
Auszug: Schönheitsreparaturen und Übergabe
Vor der Übergabe geht es meist um denselben Punktekatalog: Dübellöcher und Risse schließen, Möbelabdrücke und Flecken ausgleichen, Wände und Decken einheitlich streichen und farbige Wände wieder auf einen neutralen Ton bringen.
Ob und in welchem Umfang Sie als Mieter überhaupt streichen müssen, hängt vom Mietvertrag ab – viele Renovierungsklauseln sind unwirksam. Was üblicherweise geschuldet ist, haben wir im Ratgeber zusammengefasst: Malerarbeiten beim Auszug.
Dübellöcher, Abdrücke und Nikotin
Löcher werden gefüllt, verschliffen und grundiert, damit sie nach dem Anstrich nicht als matte Punkte durchscheinen. Bei vergilbten oder nikotinbelasteten Flächen setzen wir vor dem Anstrich einen Sperrgrund ein – sonst schlagen die Ränder wieder durch.
Kräftige Farbtöne, die überstrichen werden sollen, brauchen erfahrungsgemäß zwei Deckanstriche. Das sagen wir vorher, damit es später keine Diskussion über Nachforderungen gibt.
Einzug: frisch streichen, bevor die Möbel kommen
Vor dem Einzug lohnt sich neben dem Anstrich auch der Blick auf Türen, Zargen und Heizkörper – Lackierarbeiten sind in der leeren Wohnung ungleich einfacher. Wer die Wandfarbe noch nicht festgelegt hat, findet im Ratgeber eine Orientierung: Welche Farbe für welchen Raum.
Wir stimmen den Termin so ab, dass die Wohnung zum Möbeltransport trocken und gelüftet ist.