Fassadenanstrich

Außenanstrich und Fassadenbeschichtung inklusive Untergrundprüfung, Ausbesserung und Gerüststellung.

Fassadenanstrich – Schutz, der Jahre hält

Fassadenanstrich – Schutz, der Jahre hält

Die Fassade ist die Schutzhülle Ihres Gebäudes. Ein Anstrich ist deshalb nie nur Optik: Er hält Schlagregen ab, bremst Algen- und Pilzbewuchs und verhindert, dass Feuchtigkeit in den Putz zieht. Wir streichen Fassaden an Ein- und Mehrfamilienhäusern in Berlin und im Brandenburger Umland.

Untergrund entscheidet über die Haltbarkeit

Vor jedem Fassadenanstrich prüfen wir den Bestand: Wie saugfähig ist der Putz? Gibt es Risse, hohl liegende Stellen oder abblätternde Altbeschichtungen? Sitzt noch alter Algenbewuchs auf der Fläche?

Je nach Befund reinigen wir die Fassade, entfernen lose Schichten, verfestigen sandende Bereiche mit Tiefengrund und schließen Risse. Ein Anstrich auf einem ungeprüften Untergrund blättert oft schon nach zwei Wintern ab – gespart ist damit nichts.

Welches Beschichtungssystem passt?

  • Silikonharzfarbe – wasserabweisend und zugleich diffusionsoffen. Unser Standard für die meisten Fassaden.
  • Silikatfarbe – für mineralische Untergründe und denkmalgeschützte Gebäude, verkieselt mit dem Putz.
  • Dispersionsfarbe – günstig und robust, aber weniger diffusionsoffen.

Welches System sinnvoll ist, hängt vom Untergrund ab – nicht vom Preis. Wir begründen unsere Empfehlung im Angebot.

Gerüst, Nachbarn und Wetter

Gerüststellung, Abdeckung von Fenstern und Pflanzen sowie die Abstimmung mit Nachbarn organisieren wir mit. Fassadenarbeiten führen wir nur bei geeigneter Witterung aus: dauerhaft über 5 °C, kein Frost in der Nacht und kein Regen während der Trocknungszeit.

Häufige Fragen zum Fassadenanstrich

Je nach Ausrichtung, Wetterbelastung und Beschichtung hält ein fachgerechter Fassadenanstrich zwischen 10 und 20 Jahren. Wetterseiten müssen erfahrungsgemäß früher aufgefrischt werden.
Üblicherweise von April bis Oktober. Entscheidend sind Temperatur und Luftfeuchtigkeit, nicht der Kalendermonat.
In der Regel nicht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Erhaltungsgebieten kann der Farbton jedoch genehmigungspflichtig sein – wir weisen Sie darauf hin.

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