Nach der Entrümpelung: Wände, Decken und Gerüche

Ist eine Wohnung geräumt, sieht man erst, was die Jahre hinterlassen haben: vergilbte Decken, Abdrücke von Möbeln, Nikotinschleier, Flecken hinter Schränken und ein Geruch, der sich in Tapete und Putz festgesetzt hat. Ein normaler Anstrich reicht hier selten – er deckt kurz und schlägt nach wenigen Wochen wieder durch.
Wir übernehmen die Wohnung nach der Räumung und bringen sie in einen vermietbaren oder verkaufsfertigen Zustand. Weil Entrümpelung und Entsorgung in unserem Betrieb ohnehin zum Alltag gehören, greifen Räumung und Malerarbeiten direkt ineinander: keine Wartezeit zwischen zwei Firmen, ein Ansprechpartner, ein Termin.
Was nach einer Haushaltsauflösung übrig bleibt
Typisch sind stark vergilbte Decken, ausgeblichene Wandflächen mit hellen Möbelschatten, beschädigte Tapeten und Dübellöcher in großer Zahl. Häufig kommen Wasserränder, Stockflecken hinter Schränken oder abgelöste Tapetenbahnen dazu.
Wir prüfen zuerst, was bleiben kann: Trägt die alte Tapete noch, wird sie gespachtelt und überstrichen. Löst sie sich oder ist sie durchgefärbt, nehmen wir sie herunter und arbeiten den Putz darunter auf. Beides sagen wir Ihnen vor Arbeitsbeginn – samt Preis.
Geruch: absperren statt überstreichen
Nikotin, Fett und Rauch sind wasserlöslich und wandern durch normale Dispersionsfarbe wieder an die Oberfläche. Deshalb reinigen wir die Flächen zuerst und setzen anschließend einen Sperrgrund ein, der die Verfärbung und den Geruch dauerhaft bindet. Erst darauf kommt der eigentliche Anstrich.
Bei sehr starkem Geruch gehört auch das Entfernen von Teppichböden, Tapeten oder Silikonfugen dazu – Textilien und Fugen halten Gerüche länger fest als jede Wand.
Ablauf und Zeitrahmen
Eine geräumte Zweizimmerwohnung ist in der Regel in drei bis fünf Arbeitstagen fertig: Untergrund prüfen, ausbessern, spachteln, grundieren, zweimal streichen. Kommen Sperrgrund, Tapetenentfernung oder Lackierarbeiten an Türen und Heizkörpern dazu, planen wir entsprechend mehr Zeit ein.
Für Eigentümer, Erben und Hausverwaltungen erstellen wir das Angebot nach Leistungspositionen – so lässt sich der Aufwand gegenüber Dritten sauber belegen.